Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten, die ggf. Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Ein Sonnenuntergang, bei diesen Lichtverhältnissen braucht man eine Nachtflugberechtigung

Nachtflugberechtigung

Grenzenlos fliegen – auch nach Sonnenuntergang.

Man braucht eine Nachtflugberechtigung um nach Sonnenuntergang zu fliegen
Man braucht eine Nachtflugberechtigung um nach Sonnenuntergang zu fliegen

Sicher fliegen bei Nacht

Die Nachtflugberechtigung ist die ideale Erweiterung Deiner Lizenz. Ein Flug bei Nacht ist faszinierend, und wer einmal das Funkeln der vielen Lichter aus der Luft gesehen hat, wird dies nicht mehr vermissen wollen. 

Außerdem bist Du mit dieser Berechtigung zeitlich flexibler – in Aschaffenburg kannst Du zum Beispiel auch in der Winterzeit mindestens bis 20 Uhr fliegen.

Die Erweiterung deiner Pilotenlizenz

Der Inhaber eines Night Rating ist berechtigt, Sichtflüge bei Nacht durchzuführen. Dazu wird eine Nachtflugausbildung nach FCL 810, das „Night Rating“ benötigt. Diese Ausbildung ist an einer hierfür zugelassenen Flugschule (ATO) durch Lehrer mit einer Ausbildungsberechtigung für Nachtflug durchzuführen. 

Auch Inhaber einer IR – Lizenz (CB-IR / BIR) benötigen diese Berechtigung, um Flüge nach Instrumentenflugregeln bei Nacht durchführen zu können.

Um eine Stadt bei Nacht von der Luft aus zu sehen braucht man eine Nachtflugberechtigung
Um eine Stadt bei Nacht von der Luft aus zu sehen braucht man eine Nachtflugberechtigung

So erlangst du die Nachtflugberechtigung (night rating)

Ein Pilot mit einer Nachtflugberechtigung hat sein Flugzeug bei Sonnenuntergang auf der Startbahn
Ein Pilot mit einer Nachtflugberechtigung hat sein Flugzeug bei Sonnenuntergang auf der Startbahn

Voraussetzungen

  • PPL (A) FCL
  • LAPL (A) mit zusätzlich 10 h Flugausbildung in „Grundlagen des Instrumentenfluges"

Theoretische Ausbildung

4 Stunden Unterricht in den Fächern:

  • Luftrecht
  • Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebliche Verfahren bei Nachtflügen
Flugschulunterricht
Flugschulunterricht
Um sein Flugzeug nachts fliegen zu können braucht man eine Nachtflugberechtigung
Um sein Flugzeug nachts fliegen zu können braucht man eine Nachtflugberechtigung

Praktische Ausbildung

Mindestens 5 Flugstunden bei Nacht, darin enthalten

  • 3 h Dual (mit Lehrer)
  • ein Überlandflug Dual (mit Lehrer) über 50 km
  • 5 Platzrundenflüge bis zum vollständigen Stillstand als Soloflüge

Prüfungen

Eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung entfällt, die Berechtigung wird nach durchgeführter, von der ATO bestätigter Ausbildung, von der Behörde in die Lizenz eingetragen.

Christian und Maximilian König leiten die Ausbildung mit Nachtflugberechtigung
Christian und Maximilian König leiten die Ausbildung mit Nachtflugberechtigung
Für einen Piloten mit Nachtflugberechtigung steht das Flugzeug auf der Startbahn bereit
Für einen Piloten mit Nachtflugberechtigung steht das Flugzeug auf der Startbahn bereit

Sonstige Informationen

Nach dem Ausbildungshandbuch unserer ATO werden mindestens zwei Überlandflüge, davon einer zu einem Verkehrsflughafen (z.B. Nürnberg, Stuttgart), in mindestens 150 km Entfernung durchgeführt. Daraus resultiert auch eine Gesamtflugerfahrung im Rahmen der Ausbildung von 6–8 h.

Jetzt für nächsten Kurs vormerken!

Der nächste Kurs zur Nachtflugberechtigung findet voraussichtlich am 25.10.2025 von 14:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr statt.

 
Bitte geben Sie den Wert, den Sie auf dem Bild sehen, in das Feld ein.

Hinweis: Mit einem * markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.