
Mit dem Erwerb einer Privatpilotenlizenz (PPL) erlangst du die Berechtigung, einmotorige Flugzeuge zu fliegen. Die Klassenberechtigung definiert, für welche Luftfahrzeugklasse deine Lizenz gültig ist.
Du möchtest mehrmotorig fliegen? Dann zeigen wir dir hier, wie du die MEP Klassenberechtigung erwirbst.
Du hast keine SEP Klassenberechtigung mehr, zum Beispiel weil du dein Berufsleben als Verkehrspilot verbracht hast? Dann kannst Du hier finden, wie du die Berechtigung (wieder) erlangst.

Die Wahl der passenden Klassenberechtigung hängt von deinen fliegerischen Zielen ab. Selbst wenn du als Privatpilot meist einmotorig fliegst, kann du mit einer MEP(land)-Berechtigung deinen fliegerischen Horizont erweitern.

Die SEP Klassenberechtigung ermöglicht es dir, einmotorige Kolbenmotorflugzeuge mit Landfahrwerk zu fliegen. Diese Berechtigung ist die häufigste und wird meist direkt mit dem PPL(A) erworben.

Die MEP Klassenberechtigung berechtigt dich zum Fliegen von mehrmotorigen Kolbenmotorflugzeugen. Da diese komplexer zu bedienen sind, erfordert der Erwerb eine spezielle Schulung.

Eine theoretische Ausbildung ist in folgenden Fächern durchzuführen (Lehrplan nach AMC1 FCL.725(a)):


Es sind keine festen Stundenzahlen vorgeschrieben.






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